172.110.2
OVDSRODSDS
CH-ZH
Art. 2 : Organisationsverordnung der Sicherheitsdirektion (OV DS)
Art. 2
Die Verordnung schafft die Voraussetzungen für die Erfül- Ziele
lung der folgenden Direktionsziele
kompetente, professionelle, lösungsorientierte und wirtschaftliche
Aufgabenerfüllung,
vernetzte und wirkungsvolle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten
innerhalb und ausserhalb der Direktion.
2. Organisation