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172.110.2 OVDSRODSDS CH-ZH

Art. 2 : Organisationsverordnung der Sicherheitsdirektion (OV DS)

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Art. 2

Die Verordnung schafft die Voraussetzungen für die Erfül- Ziele

lung der folgenden Direktionsziele

kompetente, professionelle, lösungsorientierte und wirtschaftliche

Aufgabenerfüllung,

vernetzte und wirkungsvolle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten

innerhalb und ausserhalb der Direktion.

2. Organisation

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