Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
172.11 VOGRROORROOGCSVOGOOGCS CH-ZH

Art. 3a : Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (VOG RR)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (83 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3a

52 1 In der Mitte der Amtsdauer erstellt die Staatskanzlei zu-

handen des Regierungsrates einen Controllingbericht.

2 Der Controllingbericht umfasst Angaben

a. über das Erreichen der Legislaturziele des Regierungsrates und die

Umsetzung der Massnahmen,

b. zur Notwendigkeit der Anpassung von Legislaturzielen und Mass-

nahmen.

← Art. 3 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (VOG RR) Art. 4 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →