Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
172.11 VOGRROORROOGCSVOGOOGCS CH-ZH

Art. 33 : Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (VOG RR)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (83 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 33

1 Grundsatzdiskussionen zu besonderen Themen werden im

Rahmen von Schwerpunktthemen geführt.

2 Schwerpunktthemen sind dem Regierungsrat mündlich anzumel-

den. Der Regierungsrat entscheidet über die Durchführung.

3 Ist zu einem Schwerpunktthema ein Beschluss erforderlich, ist er

besonders zu beantragen.

← Art. 32 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (VOG RR) Art. 34 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →