Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
172.1 OGRRLOCELOSACRROG CH-ZH

Art. 43 : Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (OG RR)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (54 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 43

1 Die Konferenz der Generalsekretärinnen und der Gene- Konferenz der

ralsekretäre bearbeitet Aufgaben, welche die allgemeine Verwaltung Generalsekretä-

betreffen.

2 Sie sichert den Informationsfluss zwischen den Direktionen und

unterstützt den Regierungsrat bei der Vorbereitung und Umsetzung

von Beschlüssen.

3 Die Staatsschreiberin oder der Staatsschreiber führt den Vorsitz.

rinnen und der

Generalsekre-

täre

und Dokumen-

← Art. 42 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (OG RR) Art. 44 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →