172.1
OGRRLOCELOSACRROG
CH-ZH
Art. 43 : Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (OG RR)
Art. 43
1 Die Konferenz der Generalsekretärinnen und der Gene- Konferenz der
ralsekretäre bearbeitet Aufgaben, welche die allgemeine Verwaltung Generalsekretä-
betreffen.
2 Sie sichert den Informationsfluss zwischen den Direktionen und
unterstützt den Regierungsrat bei der Vorbereitung und Umsetzung
von Beschlüssen.
3 Die Staatsschreiberin oder der Staatsschreiber führt den Vorsitz.
rinnen und der
Generalsekre-
täre
und Dokumen-