171.41
VJPOPCJOPCG
CH-ZH
Art. 9 : Verordnung über das kantonale Jugendparlament (VJP)
Art. 9
Betreffen Rechtsänderungen die Anliegen von Jugendlichen Kantonale Ver-
im besonderen Mass, wird das Jugendparlament zur Vernehmlassung nehmlassungen
eingeladen.
tion.