Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
171.3 VOPDOSSPOSPARL CH-ZH

Art. 1 : Verordnung über die Parlamentsdienste (VoPD)

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Art. 1

Die Parlamentsdienste sind die Stabsstelle des Kantonsrates Stellung

und seiner Organe. Sie handeln in deren Auftrag und unterstehen direkt

dem Kantonsrat.

Verordnung über die Parlamentsdienste (VoPD) Art. 2 →

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