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KRRRGC
CH-ZH
Art. 76 : Kantonsratsreglement (KRR)
Art. 76
1 Ist eine paarweise Abstimmung nicht möglich, werden alle
Anträge nebeneinander zur Abstimmung gebracht (Cup-System). Jedes
Kantonsratsmitglied hat eine Stimme.
2 Vereinigt keiner der Anträge das absolute Mehr auf sich, werden
die beiden Anträge, die am wenigsten Stimmen erhalten haben, gegen-
einander zur Abstimmung gebracht. Der unterlegene Antrag scheidet
aus. Dieses Verfahren wird fortgesetzt, bis einer der Anträge die Mehr-
heit erlangt.
3 Die Abstimmungsreihenfolge kann nicht mittels Eventualantrag
geändert werden.
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Kantonsratsreglement (KRR)
9. Abschnitt: Wahlverfahren
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