Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
171.11 KRRRGC CH-ZH

Art. 76 : Kantonsratsreglement (KRR)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (82 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 76

1 Ist eine paarweise Abstimmung nicht möglich, werden alle

Anträge nebeneinander zur Abstimmung gebracht (Cup-System). Jedes

Kantonsratsmitglied hat eine Stimme.

2 Vereinigt keiner der Anträge das absolute Mehr auf sich, werden

die beiden Anträge, die am wenigsten Stimmen erhalten haben, gegen-

einander zur Abstimmung gebracht. Der unterlegene Antrag scheidet

aus. Dieses Verfahren wird fortgesetzt, bis einer der Anträge die Mehr-

heit erlangt.

3 Die Abstimmungsreihenfolge kann nicht mittels Eventualantrag

geändert werden.

18

Kantonsratsreglement (KRR)

9. Abschnitt: Wahlverfahren

171.11

← Art. 75 Kantonsratsreglement (KRR) Art. 77 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →