Art. 2 : Kantonsratsreglement (KRR)
Art. 2
Die konstituierende Sitzung hat folgenden Ablauf
a. Rede des ältesten und des jüngsten anwesenden Kantonsratsmit-
glieds,
b. Erwahrung des Wahlergebnisses,
c. Leistung des Amtsgelübdes der Mitglieder des Kantonsrates und
des Regierungsrates,
d. Wahl der Kantonsratspräsidentin oder des Kantonsratspräsidenten,
e. Wahl der ersten und zweiten Vizepräsidentin oder des ersten und
zweiten Vizepräsidenten,
f. Wahl der drei Kantonsratssekretärinnen oder -sekretäre,
g. Kenntnisnahme der von den Fraktionen bezeichneten Präsidentin-
nen und Präsidenten,
h. Wahl der weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung gemäss § 20
Abs. 2 KRG,
i. Wahl der Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler,
j. Feststellung der Konstituierung des Kantonsrates.
1.7. 22-117
1
Ablauf
171.11
Kantonsratsreglement (KRR)
Sitzungszeiten
Sitzungsplanung
und weitere
Sitzungszeiten
Sitzungs-
teilnahme
Information der
Öffentlichkeit
Protokoll