Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 8

Jedes Kantonsratsmitglied kann

a. Vorstösse, parlamentarische Initiativen und Wahlvorschläge einrei-

chen,

b. Anträge zu Beratungsgegenständen, zur Traktandenliste, zur Ord-

nung oder zum Verfahren stellen,

c. im Rahmen der durch das Kantonsratsreglement vom 25. März 20198

gesetzten Ordnung das Wort ergreifen,

d. Kommissionsprotokolle und -akten einsehen, soweit diese nicht dem

Kommissionsgeheimnis unterstehen.

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