Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 7

1 Die Sitzungen des Kantonsrates sind öffentlich. Es wird ein

Wortprotokoll geführt.

2 Die dem Kantonsrat von seinen Organen unterbreiteten Anträge

und Berichte, die Erlasse und die Kantonsratsbeschlüsse werden ver-

öffentlicht.

3 Der Kantonsrat schränkt die Öffentlichkeit der Sitzungen und die

Veröffentlichung ein oder schliesst sie ganz aus, wenn überwiegende

öffentliche oder private Interessen dies erfordern.

Rechte

der Kantons-

ratsmitglieder

a. Antrags-,

Äusserungs-

und Einsichts-

rechte

b. Immunität

c. Entschädi-

gung

2. Teil: Rechte und Pflichten der Kantonsratsmitglieder

← Art. 6 Kantonsratsgesetz (KRG) Art. 8 →

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VB.2024.00685 · zh (§ 7 Abs. 2 KRG)
Cantonal Parliament Publication vs. Data Deletion Request
Cited as the legal basis for publishing the entirety of the initiatives, including personal data.