171.1
KRGLGC
CH-ZH
Art. 7 : Kantonsratsgesetz (KRG)
Art. 7
1 Die Sitzungen des Kantonsrates sind öffentlich. Es wird ein
Wortprotokoll geführt.
2 Die dem Kantonsrat von seinen Organen unterbreiteten Anträge
und Berichte, die Erlasse und die Kantonsratsbeschlüsse werden ver-
öffentlicht.
3 Der Kantonsrat schränkt die Öffentlichkeit der Sitzungen und die
Veröffentlichung ein oder schliesst sie ganz aus, wenn überwiegende
öffentliche oder private Interessen dies erfordern.
Rechte
der Kantons-
ratsmitglieder
a. Antrags-,
Äusserungs-
und Einsichts-
rechte
b. Immunität
c. Entschädi-
gung
2. Teil: Rechte und Pflichten der Kantonsratsmitglieder
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VB.2024.00685 · zh (§ 7 Abs. 2 KRG)
Cantonal Parliament Publication vs. Data Deletion Request
Cited as the legal basis for publishing the entirety of the initiatives, including personal data.