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171.1 KRGLGC CH-ZH

Art. 63 : Kantonsratsgesetz (KRG)

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Art. 63

Der Kantonsrat stellt innert sechs Monaten fest, ob die Ini-

tiative von mindestens 60 Kantonsratsmitgliedern vorläufig unterstützt

wird. Wird das Quorum nicht erreicht, ist das Verfahren beendet. Wird

die Initiative vorläufig unterstützt, wird sie einer Kommission zu Bericht

und Antrag zugewiesen.

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