171.1
KRGLGC
CH-ZH
Art. 63 : Kantonsratsgesetz (KRG)
Art. 63
Der Kantonsrat stellt innert sechs Monaten fest, ob die Ini-
tiative von mindestens 60 Kantonsratsmitgliedern vorläufig unterstützt
wird. Wird das Quorum nicht erreicht, ist das Verfahren beendet. Wird
die Initiative vorläufig unterstützt, wird sie einer Kommission zu Bericht
und Antrag zugewiesen.