Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
171.1 KRGLGC CH-ZH

Art. 52 : Kantonsratsgesetz (KRG)

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Art. 52

Mit Nichteintreten auf den Antrag der Kommission oder mit

der Schlussabstimmung darüber ist die Finanzmotion erledigt.

Gegenstand

und Verfahren

vor der Über-

weisung

Verfahren

nach der

Überweisung

Verfahren bei

Dringlichkeit

D. Postulat

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