Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 5

Die Amtsdauer endet

a. bei Erneuerungswahlen mit der Konstituierung des neu gewählten

Kantonsrates,

Ende der

Amtsdauer

1.7.24 - 125

1

171.1

Kantonsratsgesetz (KR G)

b. bei vorzeitigem Rücktritt während der Amtsdauer mit dem Amts-

antritt der Nachfolgerin oder des Nachfolgers, sofern der Kantons-

rat ein Gesuch um vorzeitigen Rücktritt bewilligt hat.

Sitzungen

← Art. 4 Kantonsratsgesetz (KRG) Art. 6 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →