171.1
KRGLGC
CH-ZH
Art. 5 : Kantonsratsgesetz (KRG)
Art. 5
Die Amtsdauer endet
a. bei Erneuerungswahlen mit der Konstituierung des neu gewählten
Kantonsrates,
Ende der
Amtsdauer
1.7.24 - 125
1
171.1
Kantonsratsgesetz (KR G)
b. bei vorzeitigem Rücktritt während der Amtsdauer mit dem Amts-
antritt der Nachfolgerin oder des Nachfolgers, sofern der Kantons-
rat ein Gesuch um vorzeitigen Rücktritt bewilligt hat.
Sitzungen