170.6
CH-ZH
Art. 5 : Archivgesetz
Art. 5
¹ Das Staatsarchiv ist das zentrale Archiv des Kantons und Archiv-
seiner Rechtsvorgänger.
organisation
a. Staatsarchiv
² Es berät die öffentlichen Organe und übt die fachliche Aufsicht
über die andern Archive aus.