170.6
CH-ZH
Art. 19 : Archivgesetz
Art. 19
Der Regierungsrat bestellt eine beratende Archivkommis-
sion, in der die interessierten Einrichtungen und Personenkreise ver-
treten sind.
Der Regierungsrat bestellt eine beratende Archivkommis-
sion, in der die interessierten Einrichtungen und Personenkreise ver-
treten sind.