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170.5 LPUPublGLPubb CH-ZH

Art. 9 : Publikationsgesetz (PublG)

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Art. 9

Weicht der in der LS veröffentlichte Wortlaut eines Textes

von demjenigen in der OS ab, gilt der Text der OS. Die LS wird ent-

sprechend berichtigt.

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Publikationsgesetz (PublG)

170.5

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