170.1 CH-ZH Art. 13 : Haftungsgesetz Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md) Art. 13 16 Dritter Abschnitt: Haftung für Schädigung des Kantons17 ← Art. 12 Haftungsgesetz Art. 14 → Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →