Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 13

16

Dritter Abschnitt: Haftung für Schädigung des Kantons17

← Art. 12 Haftungsgesetz Art. 14 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →