Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
161.1 VPRODP CH-ZH

Art. 65b : Verordnung über die politischen Rechte (VPR)

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Art. 65b

12 1 Hat der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, eine

Initiative in der Form der allgemeinen Anregung vollständig ungültig

zu erklären, entscheidet der Kantonsrat darüber innert der Frist nach

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