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161.1 VPRODP CH-ZH

Art. 62 : Verordnung über die politischen Rechte (VPR)

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Art. 62

1 Die Unterschriftenlisten einer Volksinitiative werden innert

Monatsfrist nach ihrer Einreichung vorgeprüft.

2 Ist eine Volksinitiative im Sinne der Vorprüfung korrekt, wird sie

von der Direktion nach Absprache mit dem Initiativkomitee im Amts-

blatt veröffentlicht.

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Verordnung über die politischen Rechte (VPR)

161.1

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VPB 1426 (art. 62, 1er alinéa, LDP)
Referendum Against Internal Security Act Fails Due to Insufficient Signatures
Cited regarding the requirement for attestation of the quality of elector to be submitted in due time.