161.1
VPRODP
CH-ZH
Art. 56 : Verordnung über die politischen Rechte (VPR)
Art. 56
1 Der auf dem Wahlzettel bezeichneten Liste werden als Zusatzstimmen
Zusatzstimmen zugerechnet
a. leere Zeilen,
b. ersatzlos gestrichene Namen von Kandidatinnen und Kandidaten,
c. durch eine ungültige Stimme ersetzte Namen von Kandidatinnen
und Kandidaten.
2 Enthält ein Wahlzettel ausschliesslich Zusatzstimmen, ist er un-
gültig.
3 Bei fehlender oder ersatzlos gestrichener Listenbezeichnung und
Listennummer zählen die leeren Linien als leere Stimmen.28
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VPB 2001.2521 (Art. 56, al. 1 et 3, 1re phrase LDP)
Political Party Registration, Electronic Voting, and Electoral Reform Act
Regulates substitution in case of parties benefiting from simplified registration.