161.1
VPRODP
CH-ZH
Art. 43 : Verordnung über die politischen Rechte (VPR)
Art. 43
29 1 Enthält ein Stimmzettelkuvert zur gleichen Sache nur einen Bearbeitung
Wahl- oder Stimmzettel, ist dieser gültig.
2 Enthält ein Stimmzettelkuvert zur gleichen Sache mehrere Wahl-
oder Stimmzettel, wird gemäss § 72 Abs. 2 GPR wie folgt gezählt
a. Lauten die Zettel gleich, ist einer von ihnen gültig. Die restlichen
sind überzählig.
b. Lauten die Zettel nicht gleich, ist einer von ihnen ungültig. Die rest-
lichen sind überzählig.
3 Die Ungültigkeitsgründe gemäss §§ 72 Abs. 1 und 98 Abs. 1 GPR
bleiben vorbehalten.
der Stimmzettel-
kuverts
1.10.22 - 118
13
161.1
Verordnung über die politischen Rechte (VPR)
Stempelung bei
gedruckten
Wahlzetteln
Zählung bei
Mehrheits-
wahlen
Protokoll
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VPB Ad-88-052 (Art. 43 Abs. 1 lit. c BPR)
Supplementary Budget for Paul-Scherrer Institute
The court used this article to dismiss the appeal because the appellant did not present sufficient evidence to support their claim.