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161.1 VPRODP CH-ZH

Art. 36 : Verordnung über die politischen Rechte (VPR)

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Art. 36

1 Die bei der Gemeindekanzlei brieflich eingegangenen Briefliche

Antwortkuverts werden sicher verwahrt.

2 Werden die Antwortkuverts ungeöffnet in die Urne gelegt, so

wird deren Zahl täglich gezählt oder geschätzt und im Protokoll fest-

gehalten.

Stimmabgabe

a. Ohne Vor-

bearbeitung

1.10.22-118

11

161.1 Verordnung über die politischen Rechte (VPR)

b. Mit Vor-

prüfung

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