161.1
VPRODP
CH-ZH
Art. 36 : Verordnung über die politischen Rechte (VPR)
Art. 36
1 Die bei der Gemeindekanzlei brieflich eingegangenen Briefliche
Antwortkuverts werden sicher verwahrt.
2 Werden die Antwortkuverts ungeöffnet in die Urne gelegt, so
wird deren Zahl täglich gezählt oder geschätzt und im Protokoll fest-
gehalten.
Stimmabgabe
a. Ohne Vor-
bearbeitung
1.10.22-118
11
161.1 Verordnung über die politischen Rechte (VPR)
b. Mit Vor-
prüfung