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161.1 VPRODP CH-ZH

Art. 24 : Verordnung über die politischen Rechte (VPR)

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Art. 24

29 1 Auf den Wahlvorschlägen wird für jede vorgeschlagene Angaben auf

Person angegeben

den Wahl-

vorschlägen

a. Name, Vorname und Geschlecht,

b. Geburtsdatum,

c. Beruf,

d. Adresse,

e. Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon

innehat,

f. Parteizugehörigkeit.

2 Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person

politisch oder im Alltag bekannt ist.

3 Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen, geben Namen,

Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift

hinzu.

4 Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen

werden.

1.10.22-118

7

161.1 Verordnung über die politischen Rechte (VPR)

5 Abs. 3 gilt auch für Begehren um Durchführung einer Bestäti-

gungswahl an der Urne für Pfarrerinnen und Pfarrer (§ 13 Abs. 3 KiG4).

Solche Begehren können nicht eingesehen werden.25

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

VB.2023.00237 · zh (Art./§ 24 Abs. 1 lit. E VPR)
Election Incumbency Designation Challenge Dismissed
This specific subsection regarding the designation of candidates as 'bisher' (incumbent) was the core issue addressed by the court's finding.
VB.2023.00237 · zh (Art./§ 24 VPR)
Election Incumbency Designation Challenge Dismissed
This article, concerning the election proposals, is cited as the specific rule whose application was challenged.