Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 5

Polizeistellen im Sinne von Art. 12 Abs. 2 lit. d und e AwG

sind die Kantonspolizei und die mit einem Anschluss an das Polizei-

Informationssystem POLIS ausgerüsteten kommunalen Polizeien.

← Art. 4 Kantonale Ausweisverordnung Art. 6 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →