Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 4

Abs. 1 und Art. 5 AwG ist das Passbüro der Sicherheitsdirektion und verantwort-

liche Behörde

(Passbüro).

2 Provisorische Pässe können zudem durch die Notpassstelle der

Kantonspolizei am Flughafen Zürich ausgestellt werden.

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