Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 2a

4 1 Anträge auf Ausstellung einer Identitätskarte sind bei Antrag auf

der Wohnsitzgemeinde persönlich zu stellen.

Ausstellung

einer Identitäts-

karte

2 Wird die Identitätskarte zusammen mit einem Pass beantragt, ist

für beide Ausweise beim Passbüro mittels Internet oder Telefon Antrag

zu stellen.

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