141.11
KBÜVOCNRCCIT
CH-ZH
Art. 35 : Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV)
Art. 35
Das Gemeindeamt ist verantwortlich für die Sicherheit der Datenschutz
Applikation. Es legt Massnahmen zur Erreichung der Schutzziele gemäss und Informa-