141.11
KBÜVOCNRCCIT
CH-ZH
Art. 2 : Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV)
Art. 2
Die Gemeinde holt bei den zuständigen Betreibungsämtern Erfüllung der
einen Auszug aus dem Betreibungsregister ein, um die Erfüllung der Zahlungs-
Zahlungsverpflichtungen gemäss § 2 Abs. 1 lit. c KBüG zu prüfen.