Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.1 KBÜGLCC CH-ZH

Art. 6 : Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG)

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Art. 6

1 Bewerberinnen und Bewerber müssen wichtige öffentlich-

rechtliche und privatrechtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllen.

2 Der für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen massgebende

Zeitraum beginnt fünf Jahre vor Einreichung des Gesuchs und endet

mit dem Abschluss des Einbürgerungsverfahrens.

3 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten.

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