141.1
KBÜGLCC
CH-ZH
Art. 1 : Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG)
Art. 1
Dieses Gesetz regelt den Erwerb und den Verlust des Kan-
tons- und des Gemeindebürgerrechts von Schweizerinnen und Schwei-
zern sowie von Ausländerinnen und Ausländern, soweit der Kanton
nach der Bürgerrechtsgesetzgebung des Bundes zuständig ist.
B. Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern