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132.21 STBVOCÉTOCST CH-ZH

Art. 3 : Staatsbeitragsverordnung (StBV)

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Art. 3

Auf Staatsbeiträge, welche kleiner sind als ein durch Verord-

nung festgelegter Mindestbeitrag, besteht kein Anspruch.

§§ 4-6.6

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