Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 3a

16 Ist die Erfüllung einer Aufgabe durch mehrere Gemein- Voraussetzung

den wirksamer oder wirtschaftlicher, kann der Kanton seine finanziel- für Beiträge an

len Beiträge daran von der Zusammenarbeit der Gemeinden abhängig

machen.

Gemeinden

1. 1. 21-111

1

132.2

Befristung

Staatsbeitragsgesetz

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