Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 17a

11 1 Das Staatsbeitragscontrolling dient der Zielfestlegung,

Planung und Steuerung der Staatsbeiträge.

2 Das Staatsbeitragscontrolling ist Aufgabe der Direktionen.

V. Änderung bisherigen Rechts

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