132.1
FAGLPF
CH-ZH
Art. 32 : Finanzausgleichsgesetz (FAG)
Art. 32
Das Gesetz über die Staatsbeiträge an die Gemeinden und
über den Finanzausgleich vom 11. September 1966 wird aufgehoben.
Das Gesetz über die Staatsbeiträge an die Gemeinden und
über den Finanzausgleich vom 11. September 1966 wird aufgehoben.