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131.6 CH-ZH

Art. 2 : Rahmenvertrag zwischen dem Kanton Aargau und dem Kanton Zürich über die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden

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Art. 2

Folgende interkantonale Verträge, die Formen der grenz- Vorbehalt

überschreitenden interkommunalen Zusammenarbeit regeln, bleiben bestehender

vorbehalten

a. Vereinbarung zwischen den Regierungsräten der Kantone Aargau

und Zürich betreffend Zivilstandsdienst der Gemeinde Bergdietikon

vom 23. März 2004/26. Mai 20045,

interkantonaler

Verträge

1. 1. 21-111

1

131.6 Rahmenvertrag AG/ZH – Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden

b. Staatsvertrag zwischen den Kantonen Aargau und Zürich über die

Erfüllung kommunaler Aufgaben für das Kloster Fahr vom 7./14. No-

vember 2007³.

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