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131.6 CH-ZH

Art. 10 : Rahmenvertrag zwischen dem Kanton Aargau und dem Kanton Zürich über die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden

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Art. 10

Folgende interkantonale Verträge werden aufgehoben: Aufhebung

a. Staatsvertrag zwischen den Regierungen der Kantone Aargau und

Zürich über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage Verträge

sowie gemeinsamer Zulaufkanäle durch die Einwohnergemeinden

Ehrendingen und Schneisingen sowie durch die politischen Gemein-

den Niederweningen, Oberweningen, Schleinikon und Schöfflisdorf

vom 19. Juni/13. September 1972,

b. Staatsvertrag zwischen den Regierungen der Kantone Aargau und

Zürich über den Bau und Betrieb einer Gemeinschaftsschiessanlage

durch die Einwohnergemeinde Spreitenbach sowie die Politischen

Gemeinden Geroldswil und Oetwil a. d. L. vom 30. Januar 1985/

14. April 1986,

1. 1. 21-111

3

131.6 Rahmenvertrag AG/ZH – Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden

c. Staatsvertrag zwischen dem Kanton Aargau und dem Kanton Zü-

rich über den Abwasserverband Kelleramt vom 4. September 2013/

30. Oktober 2013.

Inkrafttreten

und Veröffent-

lichung

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