Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.5 CH-ZH

Art. 5 : Staatsvertrag zwischen den Kantonen Aargau und Zürich über die Erfüllung kommunaler Aufgaben für das Kloster Fahr

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Art. 5

1 Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

2 Er wird in den Gesetzessammlungen der beiden Kantone ver-

öffentlicht.

2

1 OS 62, 500.

2 SR 281.1.

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