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131.5 CH-ZH

Art. 1 : Staatsvertrag zwischen den Kantonen Aargau und Zürich über die Erfüllung kommunaler Aufgaben für das Kloster Fahr

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Art. 1

1 Die Politische Gemeinde Unterengstringen, die Einwoh- Vertragliche

nergemeinde Würenlos und das Kloster Fahr vereinbaren in einem Regelung

Vertrag die Erfüllung kommunaler Aufgaben und Dienstleistungen für

das Gebiet des Klosters Fahr in folgenden Bereichen

a. Bildung,

b. Zivilschutz, Schutzraumbauten und Kulturgüterschutz,

c. Abfallbewirtschaftung und Kadaverbeseitigung,

d. Wasserversorgung und Abwasser,

e. Spitex,

f. Sozialhilfe,

g. Jugendberatung,

h. Feuerwehr, Feuerungskontrolle und Feuerpolizei.

2 Im Bereich des Zivilschutzes bedarf der Vertrag der Genehmigung

des Kantons Zürich.

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