131.11
VGGORCRCO
CH-ZH
Art. 9 : Gemeindeverordnung (VGG)
Art. 9
1 Sonderrechnungen werden im Anhang zur Jahresrechnung Sonder-
dargestellt.
2 Sie werden mit der Jahresrechnung genehmigt.
rechnungen
2. Abschnitt: Steuerung des Finanzhaushalts
A. Haushaltsgleichgewicht