Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.11 VGGORCRCO CH-ZH

Art. 9 : Gemeindeverordnung (VGG)

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Art. 9

1 Sonderrechnungen werden im Anhang zur Jahresrechnung Sonder-

dargestellt.

2 Sie werden mit der Jahresrechnung genehmigt.

rechnungen

2. Abschnitt: Steuerung des Finanzhaushalts

A. Haushaltsgleichgewicht

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