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131.11 VGGORCRCO CH-ZH

Art. 7 : Gemeindeverordnung (VGG)

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Art. 7

1 Die Betriebsrechnung von Eigenwirtschaftsbetrieben um-

fasst die gesamten Kosten für deren Aufgabenerfüllung, insbesondere

Verzinsungen und Abschreibungen.

2 Die Gemeinde kann eine Einlage aus Steuermitteln als einmalige

neue Ausgabe bewilligen, wenn

a. der Eigenwirtschaftsbetrieb einen Vorschuss ausweist,

b. ohne Einlage unverhältnismässig hohe Gebühren erforderlich wären

und

c. das übergeordnete Recht eine Einlage zulässt.

3 Entnahmen können gestützt auf einen Gemeindeerlass vorgenom-

men werden, soweit das übergeordnete Recht dies zulässt.

2

Gemeindeverordnung (VGG)

131.11

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