131.11
VGGORCRCO
CH-ZH
Art. 7 : Gemeindeverordnung (VGG)
Art. 7
1 Die Betriebsrechnung von Eigenwirtschaftsbetrieben um-
fasst die gesamten Kosten für deren Aufgabenerfüllung, insbesondere
Verzinsungen und Abschreibungen.
2 Die Gemeinde kann eine Einlage aus Steuermitteln als einmalige
neue Ausgabe bewilligen, wenn
a. der Eigenwirtschaftsbetrieb einen Vorschuss ausweist,
b. ohne Einlage unverhältnismässig hohe Gebühren erforderlich wären
und
c. das übergeordnete Recht eine Einlage zulässt.
3 Entnahmen können gestützt auf einen Gemeindeerlass vorgenom-
men werden, soweit das übergeordnete Recht dies zulässt.
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Gemeindeverordnung (VGG)
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