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Art. 37 : Gemeindeverordnung (VGG)

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Art. 37

1 Im Finanz- und Aufgabenplan, im Budget und in der Jah- Finanz-

resrechnung werden folgende Finanzkennzahlen veröffentlicht

a. Selbstfinanzierungsgrad,

b. Zinsbelastungsanteil,

c. Nettoverschuldungsquotient,

d. Nettoschuld I pro Einwohnerin und Einwohner.

2 Die Berechnung der Kennzahlen richtet sich nach Anhang 2 Ziff. 3.

kennzahlen

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