Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.11 VGGORCRCO CH-ZH

Art. 17 : Gemeindeverordnung (VGG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (48 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17

1 Entnahmen aus der Reserve werden vom Budgetorgan

beschlossen.

2 Sie werden in der Erfolgsrechnung, im ausserordentlichen Ergeb-

nis, ausgewiesen.

← Art. 16 Gemeindeverordnung (VGG) Art. 18 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →