131.11
VGGORCRCO
CH-ZH
Art. 13 : Gemeindeverordnung (VGG)
Art. 13
Das Budget zeigt einen Vergleich mit dem Budget des Vor- Darstellung
jahres und mit der letzten Jahresrechnung.
1.7.24 - 125
3
131.11
3. Abschnitt: Ausgaben
Gemeindeverordnung (VGG)
Prüfung gebun-
dener Ausgaben
Inhalt des
Verpflichtungs-
kredits
Kredit-
rückstellung bei
Investitionen
Entnahmen aus
der Reserve
Geldfluss-
rechnung
Anhang der
Jahresrechnung