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131.11 VGGORCRCO CH-ZH

Art. 13 : Gemeindeverordnung (VGG)

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Art. 13

Das Budget zeigt einen Vergleich mit dem Budget des Vor- Darstellung

jahres und mit der letzten Jahresrechnung.

1.7.24 - 125

3

131.11

3. Abschnitt: Ausgaben

Gemeindeverordnung (VGG)

Prüfung gebun-

dener Ausgaben

Inhalt des

Verpflichtungs-

kredits

Kredit-

rückstellung bei

Investitionen

Entnahmen aus

der Reserve

Geldfluss-

rechnung

Anhang der

Jahresrechnung

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