131.1
GGLC
CH-ZH
Art. 54 : Gemeindegesetz (GG)
Art. 54
Besorgt eine politische Gemeinde Aufgaben der Volksschule,
bestellt sie eine Schulpflege.
Besorgt eine politische Gemeinde Aufgaben der Volksschule,
bestellt sie eine Schulpflege.