Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 29

1 Die Parlamentsmitglieder sind bei ihren Entscheiden an Unabhängig-

keine Weisungen gebunden.

2 Sie legen ihre Interessenbindungen offen.

keit der Parla-

mentsmitglieder

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VB.2022.00009 · zh (Art./§ 29 Abs. 1 GG)
Special-Purpose Association Statute Amendment Approval
Cited in the preamble list of legal norms.