Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 27

1 Politische Gemeinden können ein Parlament einführen.

2 Die Gemeindeordnung bestimmt die Zahl der Mitglieder.

← Art. 26 Gemeindegesetz (GG) Art. 28 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VB.2022.00009 · zh (Art./§ 27 Abs. 1 GG)
Special-Purpose Association Statute Amendment Approval
Cited in the preamble list of legal norms.