Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 174

Das bisherige Recht wird gemäss Anhang geändert.

← Art. 173 Gemeindegesetz (GG) Art. 175 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →