Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 155

Der Kanton unterstützt Zusammenschlüsse von Gemein-

den mit Beratung und finanziellen Beiträgen, wenn durch den Zusam-

menschluss

a. eine zweckmässig abgegrenzte Gemeinde entsteht,

b. die Interessen der anderen Gemeinden und des Kantons berück-

sichtigt werden.

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