131.1
GGLC
CH-ZH
Art. 137 : Gemeindegesetz (GG)
Art. 137
1 Interne Verrechnungen sind Gutschriften und Belastun-
gen zwischen Verwaltungsbereichen.
2 Sie werden vorgenommen, wenn sie für die Aufwand- und Ertrags-
bestimmung oder die wirtschaftliche Leistungserbringung erforderlich
sind.