131.1
GGLC
CH-ZH
Art. 122 : Gemeindegesetz (GG)
Art. 122
1 Das Eigenkapital umfasst das zweckgebundene und das b. Eigenkapital
zweckfreie Eigenkapital.
2 Das zweckgebundene Eigenkapital umfasst
a. die Verpflichtungen und Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzie-
rungen der Eigenwirtschaftsbetriebe gemäss § 88,
b. die Fonds im Eigenkapital,
c. die Rücklagen aus Verwaltungsbereichen mit Globalbudget gemäss